Bedingungen und Konditionen

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Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag zwischen dem Heilpraktiker Rouven Schön HP, PT und oben genanntem Patienten wird mit Wirkung ab dem Datum der elektronischen Einwilligung geschlossen

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Oben angeführte*r Patient*in hat sich in Behandlung der o.a. Heilpraktiker*in und / oder deren angestellte*r Chiropraktiker*in begeben und nimmt eine naturheilkundliche Behandlung durch die Heilpraktiker*in und / oder dessen angestellten Chiropraktiker*innen in Anspruch. Es besteht lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Rouven Schön und dessen angestellten Chiropraktiker*innen und dem/der jeweiligen Patient*in und nicht mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

§2 Honorare und Zahlungsmodalitäten

Die Honorare werden gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002, in EUR berechnet. Das Gebührenverzeichnis kann in der Praxis eingesehen werden.

Oben angeführte*r Patient*in wurde darüber aufgeklärt und bestätigt dies durch Unterschrift, dass die Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker und / oder dessen Angestellte nicht durch eine gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig sind und nicht in jedem Fall eine Erstattungsfähigkeit der entstehenden Behandlungskosten durch eine private Krankenversicherung bzw. im Rahmen der Beihilfe gegeben ist.

§ 3 Ausfallhonorar

Versäumt oben angeführte*r Patient*in einen fest vereinbarten Behandlungstermin, verpflichtet er sich zur Zahlung des vollen Honorars, das bei regulärer Wahrnehmung des Termins fällig geworden wäre. Es sei denn, der/die Patient*in sagt spätestens 24h vorher ab oder trägt nachweislich kein Verschulden an der Nichtwahrnehmung des Termins. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens für den Heilpraktiker und / oder dessen angestellten Mitarbeiter*innen bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen

In dieser naturheilkundlichen Praxis werden Methoden der Schulmedizin, der Naturheilkunde, der Komplementär- und Alternativmedizin angewandt. Diese werden durch die Schulmedizin teilweise nicht anerkannt, auch fehlen zum Teil naturwissenschaftlich anerkannte Beweise für Wirkung und Wirksamkeit. Wir haben bis zur medizinischen Notwendigkeit eines Wechsels als Behandlungs- bzw. Diagnoseverfahren die Durchführung und Anwendung der Chiropraktik vereinbart.

§ 4.1 Komplikationen

Mit einer kunstgerechten Justierung der Extremitätengelenke ist nahezu kein Risiko verbunden. Eine chiropraktische Behandlung an der Wirbelsäule birgt gewisse Risiken in sich, deren Auftreten auch bei kunstgerechter Anwendung nicht gänzlich auszuschließen ist:

Nach dem heutigen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft gibt es keinen Hinweis, dass eine korrekt durchgeführte chiropraktische Behandlung an der Wirbelsäule eine Bandscheibenschädigung hervorrufen kann.

Bei einer schon bestehenden Bandscheibenvorwölbung oder bei einem auch möglicherweise bis dahin nicht bekannten Bandscheibenvorfall kann es auch bei kunstgerechter Anwendung in extrem seltenen Ausnahmefällen zu einer Verlagerung von Bandscheibengewebe und in der Folge zu einer spinalen Wurzelkompression mit Schmerzausstrahlung, Gefühlsstörung oder (noch seltener) Lähmungserscheinungen im Bereich der Arme oder Beine bzw. der Blase oder des Mastdarms kommen.

Dieses kann aber in einem solchen Fall auch durch Alltagsbewegungen oder Alltagsursachen, wie z.B. eine schnelle Drehung, ungeschicktes Bücken, das Anheben eines Gegenstandes oder Niesen ausgelöst werden. Tritt ein solches Ereignis jedoch ein, können u.U. länger dauernde oder weitere Schmerzen, Funktionsstörungen und Lähmungserscheinungen, die eine stationäre Behandlung und ggf. eine Bandscheibenoperation erfordern, die Folge sein.

Nach dem heutigen Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft gibt es auch keinen Hinweis, dass die sachgerechte Durchführung einer chiropraktischen Justierung an der Halswirbelsäule eine Dissektion (Verletzung) gesunder hirnversorgender Halsgefäße primär verursacht.

Bei Patient*innen mit einer verminderten Belastbarkeit der Halsgefäße kann es aber unabhängig von einer Behandlung zu spontanen Einrissen und Schädigungen der Gefäßwand der Halswirbelsäulenschlagader kommen, ohne dass eine von außen kommende Verletzung des Gefäßes vorausgegangen ist. Diese sog. Spontandissektionen (= Gefäßschädigung) sind nicht immer erkennbar. Bei einer nicht erkennbaren Gefäßschädigung kann es aber in extrem seltenen Ausnahmefällen, wie auch durch andere schnelle Bewegungen, zum Ablösen eines Blutgerinnsels kommen, das entweder das Blutgefäß verlegen oder direkt zu einer Schädigung von Hirnabschnitten im Sinne eines Schlaganfalls führen kann. Dabei handelt es sich um eine gefährliche Komplikation, die lebensbedrohlich sein kann und eine sofortige Versorgung im Akutkrankenhaus erfordert.

Über die speziellen erkrankungsbezogenen Risiken des/der oben genannten Patient*in und die damit verbundenen möglichen Komplikationen informiert der Heilpraktiker und/oder dessen angestellten Chiropraktiker*innen im Aufklärungsgespräch näher.

Der Heilpraktiker und/oder dessen angestellten Chiropraktiker*innen wird eine Behandlung nur durchführen, wenn sie bei dem/der Patient*in keine Faktoren sieht, die auf ein erhöhtes Risiko für die gewählte Behandlungsmethode hindeutet. Selbstverständlich kann der Heilpraktiker und/oder dessen angestellten Chiropraktiker*innen keine Garantie für den Behandlungserfolg übernehmen. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass es in sehr seltenen Fällen bei dem/der Patient*in auch zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Beschwerden kommen kann.

Die/der oben aufgeführte Patient*in fragt im Aufklärungsgespräch nach allem, was ihr/ihm unklar und wichtig erscheint.

Als Patient*in bestätige ich hiermit, dass ich rechtzeitig über Art, Umfang, Durchführung, der möglicherweise zu erwartenden Folgen und Risiken der Chiropraktik/Naturheilkunde sowie der Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Diagnose und Therapie sowie evtl. Alternativen aufgeklärt wurde (Analog §§ 630 a-h BGB). Ich habe keine weiteren Fragen und fühle mich in verständlicher Form umfassend informiert. In die vorgeschlagene chiropraktische Behandlung willige ich hiermit nach angemessener Bedenkzeit ein.

Ferner bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.

§ 5 Haftungsausschlussklausel

Der Heilpraktiker und/oder dessen Angestellte*r haftet / haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haften der Heilpraktiker und / oder dessen angestellten Therapeut*innen außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000.000 EURO bei Personen- und/oder Sachschäden sowie in Höhe von 100.000 EURO bei Vermögensschäden je Schadenereignis.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. - ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung.

Soweit die Haftung zuvor ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Heilpraktikers und/oder dessen Angestellte.